Seit dem 1. April wird bei der Bundespolizei die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung gestellt. Die Heilfürsorge der Bundespolizei ist der erste sonstige Kostenträger, der seinen Versicherten die ePA bereitstellt.

Regelungen

Für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) gelten dieselben Regelungen wie bei gesetzlich Krankenversicherten. So berechnen Ärzte und Psychotherapeuten, die in die Akten von Bundespolizisten Befundberichte, Arztbriefe etc. einstellen, die bekannten Gebührenordnungspositionen (GOP), für die sektorenübergreifende Erstbefüllung zum Beispiel die GOP 01648 (11,34 Euro / 89 Punkte).

Seit einem Jahr verfügen die meisten Bundespolizisten über eine elektronische Gesundheitskarte. Diese ist eine Voraussetzung dafür, dass Ärzte und Psychotherapeuten die ePA einlesen und befüllen können.

Erster Kostenträger

Die Heilfürsorge hatte als erster sonstiger Kostenträger bereits Anfang dieses Jahres das elektronische Rezept eingeführt. Ärzte können Bundespolizisten seitdem verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronisch verordnen. Auch hierfür gelten dieselben Regelungen wie bei Kassenpatienten.

Auch das Bundesministerium der Verteidigung als zuständige Stelle für Soldatinnen und Soldaten plant nach Auskunft der gematik einen Anschluss an die TI.

Unter der Bezeichnung „sonstige Kostenträger“ sind Institutionen zusammengefasst, die außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen für eine bestimmte Gruppe von Personen die Kosten für medizinische Leistungen übernehmen.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 7. April 2026Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter:

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