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Für gesetzlich Krankenversicherte können bei Arzneimitteln immer dann Mehrkosten entstehen, wenn der Preis eines Arzneimittels über dem sogenannten Festbetrag liegt, der von den Krankenkassen erstattet wird. Dies ist auch bei Fampridin der Fall. Der Wirkstoff wird zur Verbesserung der Gehfähigkeit bei Multipler Sklerose (MS) verschrieben.
Vorläufige Mehrkostenübernahme
Die AOK-Gemeinschaft hat entschieden, anfallende Mehrkosten für ihre Versicherten bei dem Wirkstoff Fampridin (Fampyra®) vorläufig zu übernehmen. Apotheken können die Mehrkosten direkt abrechnen, so dass für Versicherte keine Aufwände entstehen.
Ohne die Sonderregelung der AOK wären dies bei Fampridin derzeit 72,55 Euro pro 56er-Stück-Packung, zuzüglich der Zuzahlung in Höhe von 10 Euro.
Die Ausnahmeregelung gilt zunächst bis zum 31. Juli 2026 und wird auch vorher bereits ungültig, sofern Generika früher wieder verfügbar sein sollten.
Patentstreit
Hintergrund: Der Hersteller des Original-Produkts, Merz Therapeutics, hat einen Patentstreit gewonnen, in dessen Folge alle Generikahersteller ihre Produkte umgehend zurückrufen mussten. Dies führt wiederum dazu, dass die Rabattvertragsartikel zu Fampridin derzeit nicht abgabefähig sind.
Aufgrund des hohen Abgabepreises für das Originalpräparat, das den Festbetrag deutlich überschreitet, fallen daher Mehrkosten an – die nunmehr von allen AOKs übernommen werden.
Quelle: ots / AOK-Bundesverband




