Das sogenannte „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“, ist derzeit in Deutschland ein vielbesprochenes Thema. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist ein vom Bundeskabinett beschlossenes Gesetz der Bundesregierung. Sein Ziel ist es, die steigenden Kosten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu begrenzen und einen weiteren Anstieg der Krankenkassenbeiträge für Versicherte möglichst zu verhindern.

Vom KBV-Vorstand kommt hier massive Kritik. „Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist weder eine ‚Reform‘ noch wird es der allerorten beschworene Befreiungsschlag für die GKV-Finanzen werden. Es ist ein reines Sparprogramm! Und zwar zulasten der Versorgung und auch der Versicherten“, so die Vorstände.

Behandlung Budget abhängig

Dr. Andreas Gassen, einer der Vorstände, sagte bei der Vertreterversammlung in Hannover: „Das KV-System wird dem Wunsch der Politik nachkommen. Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik bedeutet ein einnahmenorientiertes Leistungsangebot. Keine Leistungen mehr für gesetzlich Versicherte jenseits des Budgets! Teurer wird es am Ende trotzdem. Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird nicht halten, was es verspricht“. Doch auch der Kabinettsbeschluss zur Notfallreform und das Digitalisierungsgesetz werden scharf kritisiert.

Auch mit dieser Reform mache die Politik den Menschen Versprechungen, die nicht zu erfüllen sind. Ein ganz wichtiger Satz ist bei Vertreterversammlung im Zusammenhang mit der geplanten Notfallreform auch noch gefallen: „Wenn der Patientenversorgung Milliarden entzogen werden, dann kann es nicht mehr Leistungen rund um die Uhr geben“.

Diese und weitere Informationen zum „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ finden Sie hier

Veröffentlicht am: 23. Juni 2026Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter:

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