Trotz Filtereinstellung zeigt der Gesundheitsdienstleister Doctolib gesetzlich Versicherten weiterhin Selbstzahlertermine sowie Termine von Privatpraxen an. Das belegt ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Erst im Januar 2026 hatte das Landgericht Berlin das Vorgehen von Doctolib als „irreführend“ bezeichnet.

Terminarten

Der aktuelle „Marktcheck“ des vzbv hat 349 Einträge von Terminarten aus 37 gynäkologischen und dermatologischen Praxen unter die Lupe genommen. Terminarten geben den medizinischen Anlass für einen Arzttermin an, beispielsweise ein Krebs-Screening.

Trotz Filter „gesetzlich versichert“ hat Doctolib laut vzbv auch Termine von Privatpraxen und Selbstzahlerleistungen angezeigt. Insgesamt wiesen mehr als ein Drittel der untersuchten Terminarten (144 von 349) auf eine nötige Selbstzahlung hin.

Klare Regeln

Das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen soll klare Regeln für digitale Terminbuchungsplattformen schaffen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung haben den Auftrag, Mindeststandards für die Terminplattformen festzulegen. Darin liegt eine Chance, bestehende Probleme bei der Terminvermittlung zu beheben, heißt es abschließend vom vzbv.

Doctolib hat gegen das Urteil des Berliner Landgerichts Berufung eingelegt.

Quelle: pte

Veröffentlicht am: 4. Juli 2026Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: ,

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