
Bild von Werner Heiber auf Pixabay
Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dürfen seit 2018 immer mehr Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. Das neu aufgelegte Serviceheft der KBV bietet Wissenswertes für Psychotherapeuten für die Verordnung von Leistungen wie Ergo- oder Soziotherapie.
Zu jeder Leistung gibt es Erläuterungen, wie diese verordnet werden können, welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind, was das Wirtschaftlichkeitsgebot bedeutet und wie die Abrechnung der Leistung erfolgt. Sämtliche Informationen wurden mit der Aktualisierung auf den neuesten Stand gebracht.
Neues Kapitel: DiGA
Ein neues Kapitel widmet sich digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die seit 2020 zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig sind. Die Apps beziehungsweise Webanwendungen können die Behandlung ergänzen und unterstützen, beispielsweise wenn eine Depression vorliegt.
Das Heft „Verordnungen in Psychotherapiepraxen“ umfasst 24 Seiten. Zum kostenlosen Download.
Quelle: KBV-PraxisNachrichten




