Zum Gesetzentwurf für eine Widerspruchslösung bei der Organspende hat sich der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, geäußert

Zusammenfassung: „Die Bundesärztekammer begrüßt den fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf. Nachdem oft einfach nur eine Willensäußerung fehlt, müssen Angehörige in einer ohnehin belastenden Situation stellvertretend entscheiden, ohne den Willen der verstorbenen Person sicher zu kennen. Diese Verantwortung überfordert viele Familien.

Widerspruchslösung

Die Widerspruchslösung setzt genau hier an. Sie fordert jede Bürgerin und jeden Bürger auf, sich mit der Frage der Organspende auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zu treffen. Zugleich stellt sie unmissverständlich klar: Niemand wird zur Organspende verpflichtet. Wer nicht spenden möchte, kann dies jederzeit und ohne Angabe von Gründen erklären. Die Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen bleibt damit vollständig gewahrt.

Nur im Zusammenspiel von Maßnahmen, wie der breiten und kontinuierlichen Aufklärung der Bevölkerung und einfachen und barrierefreien Widerspruchsmöglichkeiten, wird es gelingen, die Zahl der Organspenden dauerhaft zu erhöhen und schwer kranken Patientinnen und Patienten eine Chance auf ein neues Leben zu geben“.

Quelle: News Bundesärztekammer

Veröffentlicht am: 17. August 2026Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter:

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