Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Anfang September neben Nirsevimab (Handelsname Beyfortus) auch Clesrovimab zur Prophylaxe gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison.

Das Präparat mit dem Handelsnamen Enflonsia ist seit April als weiteres Arzneimittel zur Prävention von RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege bei Neugeborenen und Säuglingen während ihrer ersten RSV-Saison zugelassen und seit Juni auch auf dem deutschen Markt verfügbar.

Erweiterung

Das Bundesgesundheitsministerium will nun die RSV-Prophylaxeverordnung um Clesrovimab erweitern. Bislang ist in der Verordnung nur der langwirksame monoklonale Antikörper Nirsevimab aufgeführt. Erst mit der Erweiterung um Clesrovimab sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, auch für diesen Wirkstoff die Kosten zu übernehmen. Bis zum Inkrafttreten der angepassten Verordnung sollten Ärzte deshalb weiterhin nur Nirsevimab verabreichen.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 22. September 2026Kategorien: ManagementSchlagwörter: ,

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