Die Bundesregierung will mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) den Zugang von Patientinnen und Patienten zur medizinischen Versorgung künftig stärker über digitale Wege steuern.

ePA-App

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) unterstützt die Absicht ausdrücklich, den Zugang über die elektronische Patientenakte (ePA-App) der jeweiligen Krankenkassen laufen zu lassen, ohne zusätzliche Sonderwege.

Für den vdek wird damit gleichzeitig ein sinnvoller Startpunkt für eine moderne Primärversorgung markiert. Ein einheitlicher Zugang ermöglicht es, Wartezeiten auf Facharzttermine zu verkürzen und freie Termine über vernetzte Plattformen passgenau nach medizinischem Bedarf und Dringlichkeit zu vergeben.

Digitaler Versorgungseinstieg

Liegt der digitale Versorgungseinstieg direkt in der ePA-App, greift für die Versicherten alles nahtlos ineinander: Von der Ersteinschätzung über die Terminbuchung bis zur elektronischen Überweisung und dem E-Rezept läuft alles über eine einzige Anwendung.

Vorhandene ePA-Daten, wie die elektronische Medikationsliste, der ab 2027 bundesweit verfügbare Medikationsplan oder frühere Befunde lassen sich zusammen mit der Ersteinschätzung direkt für die Behandlung oder eine Videosprechstunde nutzen.

Klar geregelte Verantwortlichkeiten: Die Krankenkassen stellen über ihre Apps den nutzerfreundlichen Zugang zur Versorgung bereit. Die für die medizinische Ersteinschätzung notwendigen Vorgaben entwickeln die Krankenkassen gemeinsam mit der Ärzteschaft. Die Behandlung bleibt selbstverständlich in ärztlicher Hand.

Quelle: gesundheit adhoc /vdek

Veröffentlicht am: 29. Oktober 2026Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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