Laut einem Gesetzentwurf sollen Angriffe auf Ärzte und Praxisteams künftig härter bestraft werden. Der Gesetzentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens wurde vom Bundeskabinett am 30.9.2026 beschlossen.

Ausweitung

Der besondere strafrechtlichen Schutz gilt bislang vor allem für medizinisches Personal in Notaufnahmen und im ärztlichen Notdienst gilt. Dieser soll nun auf den gesamten Berufsalltag ausgeweitet werden.

Konkret soll der Schutz in Paragraf 323c Strafgesetzbuch verankert werden. Wer einen Arzt, einen Angehörigen eines anderen erfassten Heilberufs oder dessen Mitarbeitende bei der beruflichen Tätigkeit tätlich angreift, muss nach dem Gesetzentwurf mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren rechnen. Besonders schwere Fälle sollen mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren geahndet werden.

Dass der Gesetzentwurf ausdrücklich den Praxisalltag einbezieht, begründet die Bundesregierung mit der zunehmenden Gewalt auch in Arztpraxen.

So hatten 2024 bei einer Befragung der KBV rund 43 Prozent der Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitenden angegeben, in den vorangegangenen fünf Jahren körperliche Gewalt während ihrer beruflichen Tätigkeit erlebt zu haben. 80 Prozent erfuhren demnach im Jahr 2023 verbale Gewalt. An der Befragung hatten mehr als 7.500 Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitende teilgenommen.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 3. Oktober 2026Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

Weitere Artikel

Newsletter

TOP-News

Vivabini Frauenblog – Hilfreiches, Schönes und Außergewöhnliches

Banner Vivabini

Mediadaten MFA-heute.de 2026

Ambulante Psychotherapie

Möglichkeiten der ambulanten Psychotherapie.
Quelle: © KBV, Bild: © KBV/116117.de

Stellenmarkt MFA

Video ärztliche Honorarabrechnung

MFA-youtube-Video_KBV_300

KBV erklärt bildlich ärztliche Honorarberechnung in 300 Sekunden. Quelle: © KBV