Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März entschieden, dass Rezepturarzneimittel grundsätzlich nur auf Grundlage einer patientenindividuellen Verschreibung hergestellt werden dürfen. Maßgeblich ist dabei für das Gericht insbesondere der erforderliche Bezug zu einem einzelnen Patienten, der weder bei Verordnungen für den Praxisbedarf noch bei denen als Sprechstundenbedarf gegeben sei.

Anpassung notwendig

Vor dem Hintergrund erheblicher Versorgungsprobleme bei Rezepturarzneimitteln für den Sprechstunden- und Praxisbedarf hat sich die KBV nun mit einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium gewandt und eine zeitnahe Anpassung der rechtlichen Vorgaben gefordert. Ziel ist es, den Praxen wieder eine adäquate Behandlung der Patienten mit Rezepturen zu ermöglichen.

Für den Versorgungsalltag stellt das Urteil eine Zäsur mit weitreichenden Konsequenzen dar, wie KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sybille Steiner feststellt. Da zahlreiche in der direkten Patientenversorgung benötigte Arzneimittel nicht dauerhaft oder nicht in geeigneter Form als zugelassene Fertigarzneimittel zur Verfügung stünden, sei die notwendige Versorgung bislang häufig über Rezepturarzneimittel erfolgt.

Steiner appellierte an das BMG, die rechtlichen Vorgaben zeitnah zu prüfen und anzupassen. Aufgrund der hohen Versorgungsrelevanz bestehe dringender Handlungsbedarf. Die KBV hat dem Ministerium dazu konkrete Gesetzgebungsvorschläge unterbreitet.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 6. September 2026Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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