Nikotinbeutel dürfen in Deutschland derzeit aufgrund ihrer Einordnung als neuartige Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden. Ein breites Bündnis aus Verbänden, Organisationen und Fachgesellschaften appelliert an die Bundesregierung, das bestehende Verbot des Inverkehrbringens von Nikotinbeuteln in Deutschland beizubehalten und konsequent durchzusetzen. Eine Aufhebung des Verbots wäre aus Sicht des Jugend- und Gesundheitsschutzes das falsche Signal.

Gesundheitliche Risiken

Besonders besorgniserregend ist die Verbreitung von Nikotinbeuteln unter Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Nach Angaben des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) hatten im Jahr 2025 bereits 5,5 Prozent der 12- bis 17-Jährigen sowie 18,9 Prozent der 18- bis 25-Jährigen Erfahrungen mit Nikotinbeuteln gemacht.

Nikotin besitzt ein hohes Abhängigkeitspotenzial und kann insbesondere bei Kindern und Jugendlichen die Gehirnentwicklung beeinträchtigen. Unabhängig vom Alter birgt der Konsum zudem kardiovaskuläre Risiken; auch Schädigungen der Mundgesundheit durch Nikotinbeutel sind bereits bekannt. Die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums von Nikotinbeuteln können derzeit noch nicht ausreichend beurteilt werden.

Gemeinsamer Appell

Quelle: ots / Bundesärztekammer

Veröffentlicht am: 15. September 2026Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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