Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat jetzt den Gesetzentwurf für ein Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz vorgelegt.

Demnach soll für Wirtschaftlichkeitsprüfungen künftig eine Geringfügigkeitsgrenze von 300 Euro gelten. Außerdem soll das Antragsverfahren für Kurzzeittherapien in der Psychotherapie vereinfacht werden.

Allerdings gehen die Maßnahmen zum Bürokratieabbau für die KBV-Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner noch nicht weit genug.

Kritische KBV

Sie monierten, dass zu wenige Vorschläge der KBV aufgegriffen würden. Durch deren Umsetzung könnten jährlich rund 400 Millionen Euro eingespart und acht Arbeitstage pro Praxis frei werden. Die Vorschläge betreffen unter anderem die unzähligen, oft kleinteiligen Anfragen von Krankenkassen und Behörden, unnötige Dokumentationsvorgaben sowie Regresse.

Um die Praxen spürbar zu entlasten, dürfe sich die Geringfügigkeitsgrenze allerdings nicht auf die Betriebsstättennummer und damit auf die gesamte Praxis beziehen, sondern auf den einzelnen Arzt, forderte der Vorstand. Zudem müsse die 300-Euro-Grenze auch für die Abrechnungsprüfungen der Krankenkassen gelten.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 8. November 2026Kategorien: ManagementSchlagwörter: ,

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