Das Jahr 2023 verspricht dem Bürger einige Entlastungen. Nach den massiven Preiserhöhungen in 2022 u. a. bei Strom, Gas und in anderen Lebensbereichen sind das erfreuliche Nachrichten. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hat einige Änderungen zusammengestellt.

Was ändert sich?

  • Das Kindergeld steigt ab 1. Januar 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind.
  • Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro.
  • Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift erst ab 62.810 Euro.
  • Altersvorsorgeaufwendungen werden ab 2023 in vollem Umfang als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt.
  • Der Sparer-Pauschbetrag steigt von 801 auf 1.000 Euro, bei Ehegatten von 1.602 auf 2.000 Euro.
  • Bei der Homeoffice-Pauschale können künftig 1.260 Euro statt 600 Euro bei der Steuererklärung angesetzt werden.
  • Ab Januar 2023 wird der Preis für Gas bis Ende April 2024 gedeckelt. Auch wenn die Preisbremse erst ab Anfang März 2023 gelten soll, erhalten Sie für die Monate Januar und Februar 2023 eine rückwirkende Deckelung der Preise.
  • Beim Strom soll ebenfalls eine Preisbremse greifen. Ein Basisverbrauch soll für private Haushalte günstiger bleiben (40 Cent pro Kilowattstunde). Nur wer mehr verbraucht, müsste dann deutlich mehr zahlen. Auch diese Preisbremse wird ab März 2023 eingeführt und gilt bis Ende April 2024.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen 2023 erhalten Sie auf der Website des BdB.

Quelle: BdB, Blog Sylvie Ernoult

Veröffentlicht am: 5. Januar 2023Kategorien: FinanzenSchlagwörter: ,

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