Die Gehaltssteigerung für MFA werden in drei jährlichen Schritten, bis Ende 2023 um insgesamt 12 Prozent angehoben. Auf diesen wegweisenden Abschluss haben sich die Tarifparteien, der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten, in der damaligen zweiten Verhandlungsrunde 2020 geeinigt.

Beide Seiten der Tarifparteien erklärten, dass dieser Abschluss die große Wertschätzung für die Leistung der Medizinischen Fachangestellten (MFA) unterstreicht. MFA übernehmen eine wichtige Rolle in der ambulanten medizinischen Versorgung. Besonders in der Zeit der Pandemie zeige sich, wie wichtig eine funktionierende ambulante Versorgung sei.

Im Januar 2021 waren es bereits sechs Prozent mehr in den MFA-Gehaltsabrechnungen. Auch die Ausbildungsvergütungen für die MFA-AZUBIS sind entsprechend angepasst worden. Wer ab dem 01. Januar 2022 eine Ausbildung beginnt, bekommt eine monatliche Ausbildungsvergütung ab dem 01.01.2022: im 1. Jahr monatlich 900 Euro, im 2. Jahr monatlich 965 Euro und im 3. Jahr monatlich 1.035 Euro. 2023 erhöht sich die Vergütung nochmal.

Neben einzelnen Detailänderungen wurden von den Tarifparteien noch ein bis zum 31.12.2021 befristeter Tarifvertrag zur Kurzarbeit vereinbart.

MFA-HEUTE.TIPP

Vor einem Gehaltsgespräch muss man sich schlau machen.

Bei den Tarifen und den FAQ nachschauen

Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen

Gehaltstarifvertrag, gültig ab 01.01.2021 bis 31.12.2023, zum kostenlosen Download auf der Website der Bundesärztekammer

Zur Vorbereitung des Gehaltsgespräches finden Sie Fragen und Antworten (FAQ) zum Gehaltstarifvertrag

Diese wichtigen Fragen werden verständlich beantwortet.

  1. Wann gilt der Gehaltstarifvertrag?
  2. Wie hoch ist das Tarifgehalt?
  3. Anzahl der Berufsjahre / Einstufung in eine Berufsjahrstufe
  4. Eingruppierung in eine Tätigkeitsgruppe
  5. Wie hoch ist das Tarifgehalt für Teilzeitkräfte?
  6. Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
  7. Ist für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für Nachtarbeit ein Zuschlag zu zahlen?
  8. Ab wann entstehen zuschlagspflichtige Überstunden?
  9. Werden Überstunden bei Teilzeitbeschäftigung vergütet?
  10. Ist für Arbeit an einem Samstag ein Zuschlag zu zahlen?
  11. Besteht für dieselbe Zeit Anspruch auf mehrere Zuschlagsätze?
  12. Werden bundesweit dieselben Tarifgehälter gezahlt?

Die FAQ zum Gehaltstarifvertrag zum kostenlosen Download auf der Website der Bundesärztekammer

Veröffentlicht am: 12. Oktober 2022Kategorien: Job-NewsSchlagwörter: ,

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