DiGA gewinnen an Akzeptanz. Ab Januar 2023 gibt es jetzt für die App „zanadio“ eine neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01473 im EBM. Ärzte können dann die Verlaufskontrolle und Auswertung der App bei der Behandlung weiblicher Adipositas-Patientinnen ab 18 Jahren berechnen.

Abrechnungsberechtigte

Hausärzte, Internisten ohne Schwerpunkt oder mit den Schwerpunkten Endokrinologie, Gastroenterologie und Kardiologie können einmal im Behandlungsfall die Zusatzpauschale über die GOP 01473 abrechnen.

Die Höhe von etwa 7,35 Euro (64 Punkte) entspricht der Bewertung, die auch für Verlaufskontrollen bei anderen digitalen Gesundheitsanwendungen beschlossen wurden. Sie wird, zunächst für zwei Jahre, extrabudgetär vergütet.

Bisher konnte die Verlaufskontrolle für die DiGA „zanadio“ als Gebührenordnungsposition 86700 aus der Anlage 34 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) abgerechnet werden. Dies entfällt ab Januar 2023.

Verzeichnis BfArM

Die App „zanadio“ ist seit August 2022 im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dauerhaft gelistet. Der Anwenderkreis wurde vom BfArM auf weibliche Adipositas-Patientinnen eingeschränkt.

(Anm.d.R.: Mittlerweile ist die Adipositas-DiGA zanadio auch für Männer zugelassen, Stand 20.3.2023)

Verordnet wird die App auf Muster 16, das von den Praxen auch für Arznei- und Hilfsmittel verwendet wird.

Mehr Informationen zu „zanadio“ finden Sie im DiGA-Verzeichnis 

Quelle: KBV

Veröffentlicht am: 7. Dezember 2022Kategorien: Digital, PraxisabrechnungSchlagwörter: ,

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