Im Zusammenhang mit dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis plant die Ampelkoalition auch eine Angleichung der Regelungen zur allgemeinen Fahreignung für Alkohol- und Cannabiskonsumenten. Unter anderem soll eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) künftig erst bei wiederholten Auffälligkeiten im Straßenverkehr angeordnet werden können. Fest steht, dass die Alkoholregelung nicht auf Cannabis übertragbar ist.

Eklatante Gefährdung

Der TÜV-Verband sieht eine eklatante Gefährdung der Verkehrssicherheit. „Die Sicherheit im Straßenverkehr ist ein essenzielles Gut, das nicht durch übereilte Gesetzesänderungen gefährdet werden darf. Sollte die Überprüfung der Fahreignung in Zukunft erst nach wiederholten Cannabisfahrten erfolgen, nehmen viele ungeeignete Fahrer weiterhin am Straßenverkehr teil. Die Legalisierung des Konsums von Cannabis als Genussmittel darf Rauschfahrten nicht legitimieren.“, so Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband.

Grenzwerte  absenken

„Für mehr Verkehrssicherheit brauchen wir niedrige Grenzwerte. Mit der Idee einer Grenzwerterhöhung bei Cannabis sendet die Ampelkoalition ein völlig falsches Signal an die Autofahrer. Statt die Grenzwerte für Cannabis am Steuer zu senken, sollten die Regeln für Alkohol am Steuer verschärft werden.

Weitere Informationen unter: www.tuev-verband.de

(ots) / PI TÜV-Verband

Veröffentlicht am: 20. Februar 2024Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter:

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