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Das Teil-Legalisierungsgesetz von Cannabis soll Konsumenten vor gestreckten Drogen schützen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Kinder- und Jugendschutz. Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) regelt zudem die Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken. Damit können auch Fälle mit einer Cannabis-Therapie vom Krankenversicherungsschutz abgedeckt werden.
Seit März 2017 können Ärztinnen und Ärzte Cannabis als Arzneimittel als Kassenleistung verschreiben. Doch wie ist die Versorgung mit Cannabis-Arzneimittel in der Privaten Krankenversicherung (PKV) geregelt?
Regelungen
Anders als in der GKV gibt es in der PKV keinen Genehmigungsvorbehalt für Cannabis-Arzneimittel. Die Private Krankenversicherung erstattet die Kosten für Cannabis-Arzneimittel ebenso wenn die folgenden Vorgaben erfüllt sind:
- Es liegt eine ärztliche Verordnung vor.
- Der Patient hat das Arzneimittel aus einer Apotheke bezogen.
- Die Therapie ist im konkreten Fall medizinisch notwendig.
- Die Therapie entspricht den Regeln der Schulmedizin oder wird angewandt, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Ein reguläres Arzt-Rezept reicht, damit die PKV die Kosten übernimmt.
Engagement
Die Private Krankenversicherung engagiert sich bei Cannabis in der Suchtprävention. Auch wenn Cannabis nach der Teil-Legalisierung für Menschen unter 18 verboten bleibt, warnen Kinder-und Jugendärzte vor der Weitergabe an Minderjährige. Aus gutem Grund: Cannabis ist unter Jugendlichen das häufigste illegale Rauschmittel.
Quelle: PKV-Serviceportal