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Ab April 2025 kann die Portopauschale auch für den Versand einer Verordnung für die Krankenbeförderung abgerechnet werden, wenn diese in einer Videosprechstunde oder in Ausnahmefällen nach telefonischem Kontakt ausgestellt wurde.
Kostenpauschale 40128
Um die Kosten für den Versand der Verordnung der Krankenbeförderung (Muster 4) an den Patienten abzurechnen, können Ärzte und Psychotherapeuten künftig die Kostenpauschale 40128 in Höhe von 96 Cent ansetzen. Sie kann bereits jetzt für den postalischen Versand einer AU-Bescheinigung und verschiedener Verordnungen, zum Beispiel von Arzneimitteln und Heilmitteln, abgerechnet werden – immer vorausgesetzt, die Ausstellung erfolgt in einer Videosprechstunde oder in Ausnahmefällen per Telefon.
Der Bewertungsausschuss folgt mit dem Beschluss der Erweiterung der Portopauschale einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Quelle: KBV-PraxisNachrichten