Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neue Früherkennungsuntersuchung für 9- bis 10-Jährige (U10) als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Außerdem gibt es Anpassungen bei der J1-Untersuchung für Jugendliche.

Besonderheit U10

Die neue Früherkennungsuntersuchung für Schulkinder umfasst die ärztliche Anamnese, körperliche Untersuchung, Entwicklungsbeurteilung und Beratung. Altersspezifisch soll dabei der Schwerpunkt auf Themen wie Ernährung, Bewegung, Gewicht, schulische Entwicklung und digitaler Medienkonsum liegen.

Als Besonderheit ist in der U10 vorgesehen, dass zur Beurteilung des psychischen, mentalen und sozialen Wohlbefindens des Kindes künftig ein wissenschaftlich geprüfter Fragebogen (KIDSSCREEN) angewendet werden soll. Er soll von den Eltern vor der Untersuchung ausgefüllt werden. Ärztinnen und Ärzte dokumentieren die Untersuchungen wie gewohnt im Gelben Heft, das Eltern bei der Geburt eines Kindes erhalten. Es wird um die U10 erweitert.

Lücke geschlossen

Mit der U10 wird die Lücke zwischen der U9 und der J1 geschlossen. Die U9 im Alter von fünf Jahren ist derzeit die letzte reguläre Vorsorgeuntersuchung vor der Einschulung. Danach gibt es erst wieder die J1-Untersuchung für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren. Einige Krankenkassen bieten zwei zusätzliche Untersuchungen für Schulkinder und eine weitere für Jugendliche an.

Überarbeitung der J1

Mit der J1 ist seit vielen Jahren eine Vorsorgeuntersuchung für Mädchen und Jugend zwischen zwölf und 14 Jahren etabliert. Diese hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt überarbeitet und weiterentwickelt. Analog zur U10 soll bei der J1 künftig ebenfalls die Beurteilung der psychosozialen Entwicklung mit Unterstützung des KIDSSCREEN-Fragebogens erfolgen. Vorgesehen ist, dass die Jugendlichen den Fragebogen vor der Untersuchung eigenständig ausfüllen. Außerdem wird die Dokumentation zur J1 in das Gelbe Heft aufgenommen.

Prüfung des Beschlusses

Die Beschlüsse des G-BA zur Erweiterung der Kinder-Richtlinie um die U10 und der Änderung der Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie werden als nächstes vom Bundesgesundheitsministerium geprüft. Hierzu hat es zwei Monate Zeit. Danach muss der Bewertungsausschuss den EBM anpassen. Zudem muss der G-BA noch das Gelbe Heft aktualisieren und dieses zusammen mit dem neuen Fragebogen in gedruckter Form bereitstellen.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 21. August 2026Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter: ,

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