Bei Patientinnen mit Lipödem kann eine Liposuktion jetzt unabhängig vom Schweregrad-Stadium erfolgen. Der Bewertungsausschuss hat hierfür den EBM zum 1. Juli angepasst.

Neue  GOP

Für eine Liposuktion bei Lipödem an Unterschenkel, Unterarm, Oberarm und Ellenbogen rechnen Ärztinnen und Ärzte ab 1. Juli die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 31095 (Bewertung: 4.750 Punkte / 605,17 Euro) ab. Für Eingriffe an Oberschenkel und Knie gilt die bestehende GOP 31096 (Bewertung: 6.037 Punkte / 769,14 Euro), die bisherige GOP 31097 entfällt.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) zur Aufnahme der operativen Fettabsaugung bei Patientinnen mit einem Lipödem – unabhängig vom Stadium der chronischen Erkrankung – in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung war Anfang Oktober 2025 in Kraft getreten. Dem vorausgegangen war eine Erprobungsstudie, die den Nutzen der Liposuktion im Vergleich zur Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie gezeigt hatte.

Voraussetzungen und Qualitätssicherung

Zur Qualitätssicherung hat der G-BA verschiedene sektorenübergreifende Vorgaben festgelegt, die unter anderem die Voraussetzungen für die Indikationsstellung und die fachliche Qualifikation der diagnostizierenden und operierenden Ärztinnen und Ärzte regeln

Eine Voraussetzung ist, dass die konservative Behandlung aus zum Beispiel Kompressions- und Bewegungstherapie über einen Zeitraum von sechs Monaten durchgeführt wurde und keine Besserung eingetreten ist. Das Stadium der Erkrankung ist als Kriterium entfallen.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 16. Juni 2026Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter: ,

Weitere Artikel

Newsletter

TOP-News

Vivabini Frauenblog – Hilfreiches, Schönes und Außergewöhnliches

Banner Vivabini

Mediadaten MFA-heute.de 2026

Ambulante Psychotherapie

Möglichkeiten der ambulanten Psychotherapie.
Quelle: © KBV, Bild: © KBV/116117.de

Stellenmarkt MFA

Video ärztliche Honorarabrechnung

MFA-youtube-Video_KBV_300

KBV erklärt bildlich ärztliche Honorarberechnung in 300 Sekunden. Quelle: © KBV