Nach einem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses wird die Befüllung der elektronischen Patientenakte noch bis Jahresende vergütet. Ebenso erhalten alle Praxen bis dahin die Zuschläge zur Terminvermittlung, die 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt wurden.

Mit der Entscheidung des Gremiums steht nun fest, dass Ärzte und Psychotherapeuten die Leistungen noch bis 31. Dezember abrechnen können und die entsprechenden Gebührenordnungspositionen (GOP) erst zum 1. Januar wegfallen.

Anpassung EBM

Hintergrund für den Beschluss ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das die Abschaffung zahlreicher Leistungen vorsieht, weshalb der EBM angepasst werden muss.

Der Bewertungsausschuss hat weitere EBM-Anpassungen infolge des Spargesetzes beschlossen, die unstrittig waren. Sie betreffen die TSVG-Zuschläge zur Terminvermittlung für Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte sowie die Pauschale, die Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte für die Vermittlung eines Facharzttermins erhalten. Die entsprechenden GOP werden zum 1. Januar im EBM gestrichen. Außerdem fallen die Zuschläge für Kurzzeittherapien in der Psychotherapie sowie die GOP für die Beratung zur Organ- und Gewebespende weg.

Weitere Anpassungen wie die Abschaffung der Hygienezuschläge im EBM stehen noch aus.

Quelle: KBV PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 29. August 2026Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter:

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