Mit einem Eilbeschluss des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg wurde der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zur Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent gestoppt. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bezeichnet dies als wichtigen Meilenstein.

Argumente

Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner: „Das Gericht ist unseren Argumenten gefolgt und hat uns den beantragten Eilrechtsschutz gewährt. Es hat – wie es selbst schreibt und übrigens im Gegensatz zum Bundesgesundheitsministerium – erhebliche rechtliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses. Der Einsatz der KBV hat einen ersten wichtigen Erfolg gezeigt, und wir blicken nun zuversichtlich dem Hauptsacheverfahren entgegen.“

Absenkung  gestoppt

„Die Absenkung der psychotherapeutischen Vergütung um 4,5 Prozent ist gestoppt. Das ist ein wichtiger Meilenstein“, kommentierte der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) den Eilbeschluss des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom heutigen Tage.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 13. Juli 2026Kategorien: Praxisabrechnung, RechtSchlagwörter:

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