Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, hat sich zum aktuellen Beschluss des Bundeskabinetts über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes positiv geäußert. Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die geplanten Einschränkungen beim Umgang mit Medizinal-Cannabis.

Erstverordnung

„Künftig soll die Erstverordnung einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt erfordern, zudem wird der Versandhandel untersagt. Beides halten wir aus ärztlicher Sicht für dringend notwendig, denn Cannabis ist eine psychoaktive Substanz mit erheblichem Abhängigkeitspotenzial. Seit der Herausnahme aus dem Betäubungsmittelgesetz ist die Einfuhrmenge von Cannabisblüten sprunghaft angestiegen – ein Indiz dafür, dass die bisherigen Regelungen Missbrauch erleichtert haben. Eine verantwortbare Therapie setzt deshalb eine sorgfältige ärztliche Prüfung im direkten Gespräch voraus.“

„Gleichwohl halten wir daran fest: Noch konsequenter wäre es gewesen, Medizinal-Cannabis wieder in das Betäubungsmittelrecht einzubeziehen. Cannabis erfüllt nach wie vor die Kriterien eines solchen Stoffes. Eine Rückführung in das BtM-Gesetz würde die ärztliche Verantwortung klarstellen und die Patientensicherheit zusätzlich erhöhen.“

Quelle: PI-BÄK

Veröffentlicht am: 9. Oktober 2025Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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