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Dank Patientenrechtegesetz werden Versicherte bei Behandlungsfehlern bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen verpflichtend von ihrer Krankenkasse unterstützt. Zum Beispiel bei nicht fachgerecht eingesetzten Herzschrittmachern oder künstlichen Gelenken. Das Gesetz ist 2013 in Kraft getreten.
Ausweiten auf schadhafte Medizinprodukte
Ist der Grund für eine misslungene Operation ein fehlerhaftes Medizinprodukt gab es bislang diesen Unterstützungsanspruch nicht.
Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) fordert nun anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Patientenrechtegesetzes den Unterstützungsanspruch durch die Krankenkasse auch schadhafte Medizinprodukte mit einzubeziehen. Dieser Missstand sollte im Interesse der Patientinnen und Patienten schnell korrigiert werden, so der Versichertenvertreter.
Verstärkt Risikomeldungen bei Medizinprodukten
In den vergangenen zwanzig Jahren wurden etwa 135.000 Medizinprodukte erstmals zugelassen. Parallel dazu nehmen auch die Auffälligkeiten bei Medizinprodukten zu: Die Zahl sogenannter Risikomeldungen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sich in zehn Jahren von etwa 8.200 auf über 32.000 fast vervierfacht.
Zu Medizinprodukten zählen neben einer Vielzahl von Implantaten auch Infusionen, Verbandsstoffe und Röntgengeräte.
Quelle: PI vdek / gesundheit adhoc