Eine Umschulung gehört steuerrechtlich zum Bereich Fort- und Weiterbildung. Auch Bildungsmaßnahmen wie den Abendkurs, eine Schulung oder Fernstudium gehören dazu. Wichtig ist, dass die Bildungsmaßnahme die eigene berufliche Qualifikation fördert.

Sämtliche Kosten für eine Umschulung können in der Steuererklärung angegeben werden. Was dabei beachtet werden muss, zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Zwei wichtige Bedingungen

Eine abgeschlossene Erst-Ausbildung: Die Kosten für eine Umschulung lassen sich dann als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn zuvor eine Ausbildung abgeschlossen wurde – also eine Lehre oder ein Studium.

Die Fort- oder Weiterbildung ist beruflich veranlasst: Eine Fortbildung muss es einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer ermöglichen, die eigene „berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen“ (Berufsbildungsgesetz, BBiG § 1). Eine Weiterbildung hingegen kann auch eine Umschulung zu einem neuen Beruf sein.

Die Kosten für einen Sprachkurs aus beruflichen Gründen können als Werbungskosten angegeben werden. Kennzeichen hierfür sind das berufliche Fachvokabular.

Absetzbare Kosten

Sind alle Bedingungen erfüllt, lassen sich die nachfolgenden Kosten absetzen. Natürlich auch nur dann, wenn der Arbeitgeber nichts erstattet und übernimmt.

  • Kurs- und Prüfungsgebühren etc.
  • Reisekosten wie die Hin- und Rückfahrt zum Fortbildungsort oder zu einer Lern- und Arbeitsgemeinschaft. Wer eine Vollzeit-Weiterbildung absolviert, kann bei Fahrten zur Bildungseinrichtung lediglich die einfache Fahrt absetzen.
  • Übernachtungskosten, beispielsweise im Hotel.
  • Verpflegungskosten für Essen und Trinken außer Haus.
  • Arbeitsmittel wie Fachbücher oder Schreibmaterial.
  • Den heimischen Arbeitsplatz, wenn die Fort- oder Weiterbildung daheim vor- oder nachbereitet werden muss; dann kann hierfür die Homeoffice-Pauschale geltend gemacht werden.

Quelle: gesundheit-adhoc.de, PI vlh.de

Veröffentlicht am: 13. November 2023Kategorien: FinanzenSchlagwörter: ,

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