Bereits in der zweiten Verhandlungsrunde zum Mantel- und Gehaltstarifvertrag der Medizinischen Fachangestellten (MFA) konnten sich die Tarifparteien, der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/ Medizinischen Fachangestellten (AAA) am 21. November 2024 auf ein Ergebnis verständigen.

Noch Stillschweigen über Ergebnis

Über das Ergebnis wurde bis zum Ende der Erklärungsfrist am Freitag, 13. Dezember 2024, Stillschweigen vereinbart. Sofern die Tarifkommissionen bis zu diesem Termin zustimmen, kann der neue Mantel- und Gehaltstarifvertrag zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Ergebnisse geben die Tarifpartner nach dem Ende der Erklärungsfrist bekannt.

Hannelore König, vmf-Präsidentin, erklärt: „Der Handlungsbedarf insbesondere bei den MFA-Gehältern und bei den Ausbildungsvergütungen wurde von beiden Tarifpartnern gesehen, sodass die Mitglieder der Verhandlungskommissionen konstruktiv nach Lösungen gesucht und diese gefunden haben. Dies gilt auch für die Änderungen im Manteltarifvertrag.“

Der Vorsitzende der AAA, Erik Bodendieck, sieht einen an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen orientierten maßvollen Abschluss. „Es ist uns gelungen, ein für beide Seiten angemessenes und akzeptables Ergebnis zu erzielen und die MFA-Gehälter anschlussfähig an die Gehaltsentwicklung in anderen Gesundheitsfachberufen zu halten. Damit unterstreichen wir einmal mehr unsere Wertschätzung der Leistungen der Medizinischen Fachangestellten in der ambulanten Versorgung“.

Erfreut zeigen sich beide Seiten im Hinblick auf die zunehmende Tarifbindung über die Arbeitsverträge. Der vmf hatte dies im Vorfeld der Verhandlungen in einer Onlineumfrage ermittelt und die Ergebnisse in der Tarifverhandlung vorgestellt.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von AAA und Verband medizinischer Fachberufe e.V.

Veröffentlicht am: 2. Dezember 2024Kategorien: Azubi-News, Job-NewsSchlagwörter: , ,

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