Nach Ende der Erklärungsfrist steht das Ergebnis der Tarifverhandlungen fest. Die beiden Tarifparteien vmf und AAA hatten sich 21. November 2024 auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit zweijähriger Laufzeit und Änderungen im Manteltarifvertrag geeinigt.

Gehaltstarifvertrag

Der neue Gehaltstarifvertrag sieht zunächst eine lineare Erhöhung der Tarifgehälter um 3,85 % ab dem 1. Januar 2025 vor. Ab dem 1. Januar 2026 kommt es zu unterschiedlich hohen Steigerungsraten in den Berufsjahrstufen, durchschnittlich steigen die Gehälter in der zweiten Stufe um 3,4 %. Um beim Einstiegsgehalt konkurrenzfähig zu anderen Gesundheitsfachberufen zu bleiben, wurden die unteren vier Berufsjahrstufen etwas stärker erhöht als die höheren Berufsjahrstufen. Zugleich wurde, um die Leistungen langjähriger MFA anzuerkennen, die Einfügung einer weiteren Berufsjahrstufe (29.-32. Berufsjahre) ab Januar 2026 vereinbart.

Ausbildungsvergütungen

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Januar 2025 auf 1.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1.100 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Ausbildungsvergütungen erneut in jedem Ausbildungsjahr um 50 Euro.

Urlaubsanspruch wird erhöht

Der Urlaubsanspruch beträgt nun 29 Arbeitstage bzw. 31 für MFA, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Bei der jährlich fälligen Sonderzahlung wurden im Hinblick auf die Elternzeit Klarstellungen sowie verschiedene redaktionelle Änderungen vorgenommen.

„Bei den Tarifverhandlungen haben wir sowohl die jüngeren als auch die langjährigen Medizinischen Fachangestellten in den Blick genommen. Die Arztpraxen brauchen alle, um eine qualitativ hochwertige ambulante Patientenversorgung sicherstellen zu können“, erklärte Erik Bodendieck, Vorsitzender der AAA anlässlich der Veröffentlichung des Tarifabschlusses.

Die Präsidentin des vmf Hannelore König betont: „Mit diesem Ergebnis ist es uns gelungen, die finanzielle Situation der Medizinischen Fachangestellten in Ausbildung und Beruf weiter zu verbessern. Der zusätzliche Urlaubstag wird die nach wie vor hohe Stressbelastung etwas abmildern. Insgesamt ist es ein wichtiger Erfolg, um die Attraktivität des Berufsbildes auch für die älteren Kolleginnen und Kollegen zu erhöhen.“ Gleichzeitig regt sie an, die Zuordnung zu höheren Tätigkeitsgruppen zu nutzen, um im Wettbewerb um die Fachkräfte gegenüber anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen zu punkten.

Hier geht es zu den Tarifverträgen

Quelle: vmf-online.de – Gemeinsame Pressemitteilung von Verband medizinischer Fachberufe e. V. (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA)

Veröffentlicht am: 18. Dezember 2024Kategorien: Azubi-News, Job-NewsSchlagwörter: , ,

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