Osteopathie ist keine Regelleistung bei gesetzlich Versicherten. Sie wird aber von zahlreichen Krankenkassen als sogenannte freiwillige Satzungsleistung bezuschusst. Die folgenden fünf Tipps helfen Ihnen, Klarheit über Ihre Erstattungschancen zu gewinnen.

  • Tipp 1: Prüfen Sie, ob Ihre Krankenkasse die Osteopathie bezuschusst
  • Tipp 2: Achten Sie auf die Modalitäten der Erstattung
  • Tipp 3: Klären Sie vor Beginn der Behandlung den Anspruch
  • Tipp 4: Achten Sie auf vollständige Dokumentation und Einreichung
  • Tipp 5: Nutzen Sie den Zeitpunkt für einen Vergleich der Kasse

Zum Jahreswechsel steigen bei vielen Kassen die Zusatzbeiträge. Hier könnte der Blick auf Zusatzleistungen wie die Osteopathie sinnvoll sein: Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich lohnen, wenn die Erstattung für Osteopathie besser und der Beitrag moderat ist.

Wer osteopathische Behandlungen in Anspruch nehmen möchte, sollte nicht nur auf die ärztliche Verordnung und die Therapeutenqualifikation achten, sondern auch frühzeitig die Leistungen der eigenen Kasse prüfen.

Eine Übersicht zahlender Kassen finden Sie auf der Website des Bundesverbands Osteopathie e.V. – bvo unter https://bv-osteopathie.de/fuer-patienten/kostenerstattung-osteopathie/

Quelle: ots / News Bundesverband Osteopathie e. V. – BVO

Veröffentlicht am: 11. November 2025Kategorien: FinanzenSchlagwörter:

Weitere Artikel

Newsletter

TOP-News

Vivabini Frauenblog – Hilfreiches, Schönes und Außergewöhnliches

Banner Vivabini

Mediadaten MFA-heute.de 2025

Ambulante Psychotherapie

Möglichkeiten der ambulanten Psychotherapie.
Quelle: © KBV, Bild: © KBV/116117.de

Stellenmarkt MFA

Video ärztliche Honorarabrechnung

MFA-youtube-Video_KBV_300

KBV erklärt bildlich ärztliche Honorarberechnung in 300 Sekunden. Quelle: © KBV