Die Abholung von Paketen in App-gesteuerten Packstationen des deutschen Paket- und Brief-Express-Diensts (DHL) ist nur per App möglich. Der Empfänger muss also die „Post & DHL App“ auf sein Smartphone installieren, um die Packstation überhaupt erst bedienen zu können.

Klage erhoben

Gegen diesen „App-Zwang“ klagt die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). In der Klage gegen die DHL Paket GmbH beim Landgericht Köln „werden Unterlassungsanträge bezüglich verbraucherschutzwidriger Praktiken geltend gemacht“. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Kunden Pakete, die nicht an sie zugestellt werden konnten und somit in einer Packstation hinterlegt wurden, nur durch Nutzung der DHL-App dort abholen können.

Als problematisch sehen die vzbv-Juristen zudem den Umstand, dass Kunden keinen Einfluss darauf hätten, ob ein Paket an eine Packstation gehen oder doch der Versuch einer erneuten Zustellung unternommen werde. Wer dann zu einer Packstation müsse, dem fehle es an einer Alternative ohne Smartphone. Das schränke erheblich die Wahlfreiheit des Kunden ein.

Quelle: pte

Veröffentlicht am: 12. März 2026Kategorien: RechtSchlagwörter: ,

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