Das Serviceheft „Heilmittel“ der KBV aus der Reihe PraxisWissen wurde aktualisiert. Die Broschüre unterstützt Praxen bei der Verordnung etwa von Krankengymnastik, Podologie, Ergotherapie oder Logopädie und stellt die wichtigsten Regelungen vor. Neu ist ein Fokus über die Blankoverordnung.

Blankoverordnung

Die Blankoverordnung von Physiotherapie und Ergotherapie ist seit 2024 bei bestimmten Indikationen möglich. In dem Fall entscheidet der Therapeut über Menge und Häufigkeit des Heilmittels und trägt auch die wirtschaftliche Verantwortung. Dazu gibt es im Heft ein Schwerpunktthema und ein praxisnahes Verordnungsbeispiel.

Wie die Verordnung in der Praxis konkret abläuft und welche Besonderheiten es in den verschiedenen Heilmittelbereichen gibt, wird in dem Serviceheft anschaulich und praxisnah erläutert. Weiterhin informiert das Heft über Fortbildungsmöglichkeiten.

Die Broschüre umfasst insgesamt 28 Seiten und kann kostenfrei bestellt werden. Zum kostenfreien Download geht es hier

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 29. Juni 2026Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: ,

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