„Gut gemeint, heißt nicht gleichzeitig auch gut gemacht“, sagen Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner zu den Änderungsanträgen der Regierungskoalition zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Änderungen

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben Korrekturen am Spargesetz auf den Weg gebracht. So sollen einige psychotherapeutische Leistungen sowie ambulante Operationen weiterhin extrabudgetär vergütet werden. Ebenso soll es keine Abschläge für Haus- und Kinderärzte geben.

Positiv wertete der Vorstand, dass die Fallzahldegression bei Haus- und Kinderärzten auf Initiative der KBV gestrichen werden soll. Damit bekämen die Praxen auch zusätzliche Behandlungen in voller Höhe vergütet.

Cannabis

Eine weitere Änderung betrifft die Verordnung von Cannabis. Hier soll gesetzlich klargestellt werden, dass ein Therapieversuch mit einem cannabishaltigen Fertigarzneimittel bei einer Erstverordnung nur erfolgen muss, wenn das Präparat in der Indikation eingesetzt wird, für die es zugelassen ist. Die Dauer des Therapieversuchs soll zudem im Ermessen der Vertragsärzte liegen; der verpflichtende Zeitraum von sechs Monaten soll gestrichen werden.

Die Änderungsanträge sollen zusammen mit dem Gesetzentwurf für eine Notfallreform beschlossen werden. Bevor der Bundesrat dem zustimmen kann, muss das Gesetz den Bundestag passieren. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 geplant.

Die Stellungnahme der KBV zu den Änderungsanträgen finden Sie hier

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 13. Oktober 2026Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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