Fast zwei Drittel der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstatten ihren Versicherten bestimmte rezeptfreie Arzneimittel. Davon profitieren vor allem Schwangere, die bei über 40 Krankenkassen ihre Arzneimittel mit Eisen, Magnesium, Folsäure oder Jodid unter bestimmten Bedingungen als Satzungsleistung erstattet bekommen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf Basis einer Auswertung hin. Normalerweise müssen die Versicherten rezeptfreie Medikamente privat bezahlen. Ausnahmen gibt es vor allem für Minderjährige.

Freiwillige Satzungsleistungen

„Mit ihren freiwilligen Satzungsleistungen wollen sich die Krankenkassen im Wettbewerb gegeneinander profilieren“, sagt DAV-Selbstmedikationsbeauftragter Stefan Fink. Er rät allerdings dringend dazu, im Vorhinein die genauen Erstattungsbedingungen der eigenen Krankenkassen zu prüfen. „Meist definiert die Kasse die Art der erstattungsfähigen Medikamente, setzt eine Höchstgrenze in Euro pro Jahr und fordert eine ärztliche Empfehlung in Form eines Grünen Rezepts. Zusammen mit der Quittung aus der Apotheke sollte der Patient das Grüne Rezept bei seiner Krankenkasse einreichen und die Erstattung beantragen, so der Stefan Fink..

Viele niedergelassene Ärzte aller Fachrichtungen verwenden das Grüne Rezept mit den grünen Vordrucken, wenn sie ein rezeptfreies Arzneimittel für die Behandlung als sinnvoll erachten.

Eine Liste mit erstattungsfähigen rezeptfreien Arzneimitteln von Krankenkassen finden Sie auf aponet.de

Quelle: ABDA/BPI

Veröffentlicht am: 25. November 2021Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: ,

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