Die Corona-Lage hat sich entspannt. Die landesrechtlichen Maskenpflichten laufen daher zum 31. Januar 2023 aus. Das hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am vergangenen Donnerstag mitgeteilt.

Damit müssen Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen sowie Personen in Gemeinschaftsunterkünften ab 1. Februar 2023 keine Masken mehr tragen. Der Gesundheitsminister hatte dies bereits im Vorfeld mit den Ärzten abgestimmt.

„Klar ist, dass wir das Tragen von Masken in bestimmten Situationen weiterhin empfehlen“, sagte der Minister. „Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein.“

Wo besteht noch FFP2-Maskenpflicht ?

Die FFP2-Maskenpflicht bleibt aufgrund bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelung z. B. in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen bestehen, und zwar nach aktuellem Stand bis 7. April 2023.

Für den bayerischen Gesundheitsminister sollten auch die bundesrechtlichen Maskenpflichten vor dem 7. April fallen. Nachdem bereits die FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr ab 2. Februar 2023 aufgehoben wird, könnte dies auch ein geeigneter Zeitpunkt für das Entfallen der bundesrechtlichen Maskenpflicht sein.

Quelle: PI Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Veröffentlicht am: 20. Januar 2023Kategorien: Gesundheitspolitik, PraxiswissenSchlagwörter: ,

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