Die Verordnung außerklinischer Intensivpflege (AKI) ist nur noch mit dem Formular 62B erlaubt. Die Übergangsregelung, nach der auch das Formular 12 hierfür verwendet werden konnte, ist am 30. Oktober 2023 ausgelaufen.

Werden Verordnungen nach diesem Stichtag auf dem Formular 12 für die häusliche Pflege ausgestellt, werden diese von den Krankenkassen nicht mehr akzeptiert.

Neue Formulare

Das Formular 62B „Verordnung außerklinischer Intensivpflege“ wird durch das Formular 62C „Behandlungsplan“ ergänzt. Die Potenzialerhebung erfolgt auf dem Formular 62A. Die Formulare erhalten Praxen über ihre reguläre Formularbestellung.

Die AKI wurde nach einer Gesetzesänderung zu Jahresbeginn neu aufgestellt, um insbesondere beatmete und trachealkanülierte Patientinnen und Patienten besser zu versorgen und Fehlanreize zu vermeiden. Die Übergangsregelung ermöglichte es Praxen, bis Ende Oktober 2023 nach den alten Regelungen zu verordnen.

Serviceheft der KBV

Die KBV bietet ein Serviceheft zur Verordnung von AKI an, das jetzt aktualisiert wurde. Es richtet sich an Ärzte und Praxisteams, die beatmete oder trachealkanülierte Patientinnen und Patienten behandeln. Das Heft finden Sie hier zum kostenlosen Download als PDF-Datei.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 12. November 2023Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter:

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