Seit 1. Juli 2024 können Hausärzte, Internisten ohne Schwerpunkt, Internisten mit Schwerpunkt Nephrologie, Vertragsärzte mit Genehmigung für Blutreinigungsverfahren/Dialyse, die Verlaufskontrolle bei der App „Kranus Lutera“ berechnen. Die App „Kranus Lutera“ wurde im April 2024 dauerhaft in das Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen (BfArM-Verzeichnis).

Die App richtet sich an Männer ab 18 Jahren, die an einer Blasenentleerungsstörung, Lower Urinary Tract Symptoms (LUTS), leiden. Laut BfArM-Verzeichnis bietet sie unter anderem ein Miktionstagebuch und Anleitungen zum Blasentraining.

Die neue EBM-Gebührenordnungsposition (GOP) 01478 ist mit 64 Punkten (7,64 Euro) bewertet. Sie kann einmal im Krankheitsfall für die Verlaufskontrolle und Auswertung der App berechnet werden.

Der EBM wurde angepasst, da das BfArM ärztliche Leistungen für die Versorgung mit dieser digitalen Gesundheitsanwendung als erforderlich bestimmt hat. Der Bewertungsausschuss hat daher die neue Leistung in den EBM aufgenommen. Die App Kranus Lutera ist dauerhaft aufgenommen worden.

Mehr Informationen über die App Kranus Lutera finden Sie hier

Quelle: KBV-PraxisNachrichten, 04.07.2024

Veröffentlicht am: 9. Juli 2024Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter:

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