Seit Juli 2026 müssen gesetzliche Kassen Zusatzbeitragserhöhungen nicht mehr per Brief ankündigen. Diese Änderung durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz betrifft rund 75 Millionen Versicherte. Da die persönliche Information wegfällt, fallen Erhöhungen oft erst auf, wenn plötzlich weniger Netto-Gehalt auf dem Konto landet.

Die Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechts wird dadurch praktisch unmöglich gemacht“, warnt Thomas Adolph, Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals www.gesetzlichekrankenkassen.de.

Zwar werde bereits über eine Wiedereinführung der Informationspflicht diskutiert, derzeit müssen sich die Versicherten aber selbst proaktiv informieren, um keine böse Überraschung zu erleben, weiß der Versicherungs-Experte. Auf dem Vergleichsportal werden deshalb jetzt auch geänderte Beitragssätze dargestellt.

Insgesamt wurde 2026 bislang von vier Kassen der Zusatzbeitrag gesenkt, dagegen erhöhten ihn 49 Kassen im laufenden Jahr.

Quelle: News gesetzlichekrankenkassen.de

Veröffentlicht am: 27. Oktober 2026Kategorien: FinanzenSchlagwörter:

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