Bei den jährlichen Finanzierungsverhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband haben sich die beiden Parteien auf eine Erhöhung des Orientierungswertes um 3,85 Prozent geeinigt. Der Orientierungswert (OW) bestimmt die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen.

Der Wert ist auch für die Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte (MFA) wichtig. Die Tarifverträge werden künftig regelhaft auf Basis der aktuellen Abschlüsse in den Honorarabschlüssen berücksichtigt, um Arztpraxen in der angespannten Personalsituation zeitnah zu entlasten.

Insgesamt werden die gesetzlichen Krankenkassen für die ärztliche Behandlung ihrer Versicherten in der ambulanten Versorgung im Jahr 2025 voraussichtlich ca. 49 Milliarden Euro ausgeben.

Dazu sagt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Mit der Honorarerhöhung von 3,85 Prozent für das Jahr 2025 reagieren wir auf die aktuelle Ausgabensituation in den Arztpraxen und berücksichtigen auch die äußerst angespannte Finanzsituation der Krankenkassen.“

Für Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) steht „diese Einigung für die gemeinsame Verantwortung von KBV und GKV in einem sehr schwierigen politischen Umfeld. Sie ist kein Grund zum Jubeln und wird von vielen als unzureichend empfunden werden, ist aber ein deutliches Signal in Richtung Bundesgesundheitsminister. Ohne die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in den Praxen ist eine gute Gesundheitsversorgung unmöglich. Das erkennen auch die Krankenkassen, die durch die milliardenschweren und vom Bundesgesundheitsminister einseitig forcierten Milliardensubventionen für die Krankenhäuser belastet werden.“

Quelle: Gemeinsame Pressemeldung der KBV und GKV-Spitzenverband

Veröffentlicht am: 18. September 2024Kategorien: Job-News, PraxisabrechnungSchlagwörter: ,

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