Die berufliche Bildung wird weiter digitalisiert und entbürokratisiert. Jetzt können Personen ohne Abschluss ihre im Arbeitsleben erworbenen Fähigkeiten anerkennen lassen. Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) sieht in den jüngsten Änderungen und Aktualisierungen im Berufsbildungsrecht sowie die Konkretisierungen in der Verordnung zur beruflichen Qualifikation einen guten Ansatz.

Insbesondere die Berücksichtigung des Fachkräftemangels und die Einbindung von Personen ohne reguläre Ausbildung in den Arbeitsmarkt stellen im neuen Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Berufsausbildung dar.

Qualifikation

Für vmf-Vizepräsidentin Patricia Ley wird damit die Möglichkeit geschaffen, berufliche Kompetenzen, die außerhalb formaler Ausbildungen erworben wurden, zu validieren und offiziell anzuerkennen. Wir sehen darin einen sinnvollen Beitrag, um Quereinsteiger und Fachkräfte ohne formelle Qualifikation zu integrieren, sagt Patricia Ley.

Teilzeitausbildungen

Ebenfalls positiv bewertet der vmf die Flexibilisierung der Ausbildungsdauer, insbesondere im Kontext von Teilzeitausbildungen. „Dabei darf die Qualität der praktischen Ausbildung aber nicht gefährdet werden“, merkt Patricia Ley an. „Wir fordern deshalb, dass eine Ausbildung in Teilzeit nicht unter 30 Wochenstunden liegen sollte.“

Ausbildende

Eine verbindliche Ausbildereignungsprüfung für Ausbildungsbetriebe in den Bereichen Medizin, Tiermedizin und Zahnmedizin ist dringend erforderlich, um sicherzustellen, dass nur ausreichend qualifizierte Fachkräfte die Ausbildung übernehmen“, so die Vizepräsidentin.

Bei der Umsetzung der neuen Regelungen im Gesundheitswesen ist es nun wichtig, sorgfältig und transparent vorzugehen, um die berufliche Qualität und Kompetenz der Fachkräfte langfristig zu sichern.

Von vmf gibt es hierzu eine aktuelle Stellungnahme

Quelle: vmf-online

Veröffentlicht am: 4. Dezember 2024Kategorien: RechtSchlagwörter: ,

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