Der Kommunikationsdienst „KIM“ wurde von einem ausländischen Versender von Arzneimitteln für die eigene Werbung genutzt. Praxisteams und Ärzte wurden aufgerufen, den E-Rezept-Token per KIM-Nachricht direkt an den Online-Handel zu versenden.

Abmahnung bereits 2023

Diesen Missbrauch des KIM-Systems und das Behelligen der Ärztinnen und Ärzte bundesweit über den geschlossenen Kommunikationsdienst mahnte die Kammer Mitte Oktober 2023 ab.

Erfolgreiche Klage

Weil die Gegenseite keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, reichte die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) Klage ein – mit Erfolg. Am 12. Juni 2025 hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln den niederländischen Versender dazu verurteilt, künftig keine solchen Nachrichten über KIM mehr zu versenden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht.

„Medikamente sind eine besondere Ware“, sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. Der ausländische Versandhandel bietet nach unserer Überzeugung nicht annähernd den gleichen Service wie die Apotheke vor Ort. Daher werden wir weiterhin konsequent gegen diese Fehlentwicklungen vorgehen.“

Quelle: ots / PI Apothekerkammer Nordrhein

Veröffentlicht am: 14. Juni 2025Kategorien: RechtSchlagwörter: ,

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