Ambulant durchführbare Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen, etwa im Fall von Leistenbrüchen, werden überbrückend besser vergütet, bevor 2027 eine neue Regelung in Kraft tritt. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einvernehmlich geeinigt.

Hybrid-DRG-Katalog

Vereinbart wurde eine Anpassung der Vergütung für Leistungen des Hybrid-DRG-Kataloges bei Patientinnen und Patienten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Vorgesehen ist ein Zuschlag in Höhe von 60 Prozent auf die ambulante Operation inklusive der Anästhesie. Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2026 gelten. Ab 2027 sollen für diese Eingriffe wieder Hybrid-DRG-Fallpauschalen abgerechnet werden können.

Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV sieht in der Vereinbarung eine gute Lösung in der gemeinsamen Selbstverwaltung, damit Kinder nicht von der Ambulantisierung sowie dem medizinischen Fortschritt ausgeschlossen werden.

Hybrid-DRG ist ein gemeinsames Vergütungssystem für ambulante und stationäre Leistungen. Es bietet eine einheitliche Pauschale, die unabhängig vom Behandlungsort gezahlt wird. Ziel ist es, mehr Behandlungen ambulant zu erbringen und somit unnötige stationäre Aufenthalte zu vermeiden.

Quelle: News KBV

Veröffentlicht am: 5. Juni 2026Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter: ,

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