Die Laufzeit der digitalen Corona-Impfnachweise in der Corona-Warn-App oder im CovPass ist aus technischen Gründen auf ein Jahr begrenzt. Laut dem Robert Koch-Institut ist dann aber keine neue Impfung nötig, sondern nur ein neu ausgestelltes Zertifikat erforderlich.

Ablaufwarnung durch App

Nutzer von Corona-Apps erhalten 28 Tage vor Ablauf eine entsprechende Mitteilung über den Ablauf. In der CovPass soll die Ausstellung des neuen Zertifikats nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) demnächst in wenigen Schritten in der CovPass-App möglich sein. Ein Update soll in absehbarer Zeit verfügbar sein.

Auslandsreisen

Innerhalb Deutschlands sind die Impfnachweise nach einer vollständigen Grundimmunisierung wie auch mit einer zusätzlichen Auffrischungsimpfung grundsätzlich unbegrenzt gültig. Grenzüberschreitende Reisende sollten sich aber unbedingt über die im jeweiligen Land geltenden Regeln informieren.

Auffrischimpfung

Auf der Website des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) findet sich der Hinweis, dass ab dem 1. Oktober 2022 zusätzlich eine Auffrischimpfung (also eine 3. Impfung) erforderlich ist, um als „vollständig geimpft“ zu gelten. In den abweichenden Fällen mit nur einer Impfdosis sind entsprechend zwei Einzelimpfungen ausreichend.

Informationen zur Verlängerung der Impfnachweise finden Sie auch auf der Website von zdf.de

Quellen: lifePR,  ZDFheute.de, BMG

Veröffentlicht am: 15. Juni 2022Kategorien: Digital, PraxiswissenSchlagwörter: , ,

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