Im Zuge der Neupatientenregelung wurden vom Bundestag bereits im Oktober 2022 höhere Zuschläge bei der Terminvermittlung ab Januar 2023 beschlossen. Die Beschlüsse vom Erweiterten Bewertungsausschuss liegen jetzt vor.

Terminvermittlung durch den Hausarzt

Hausärzte erhalten bei einer dringenden Terminvereinbarung für ihre Patienten bei einem Facharzt jetzt Zuschläge von 15 Euro statt bisher 10 Euro. Änderungen gibt es auch bei den Fristen der Termine. So erhalten Ärzte oder Psychotherapeuten einen Zuschlag von 100 Prozent der Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale bei einem Termin innerhalb von 4 Tagen. Bei einem Termin spätestens am 35. Tag nur noch einen Zuschlag von 40 Prozent.

Fachärzte und Psychotherapeuten können diese Zuschläge ab Januar auch abrechnen, wenn der Hausarzt oder der Kinder- und Jugendmediziner den Termin bei ihnen vereinbart hat. Dies war bislang nicht möglich.

Damit die Leistungen ab Januar abgerechnet werden können, wurde der EBM entsprechend angepasst. Die Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Zuschläge, eine GOP je Arztgruppe, bleiben unverändert.

 Bisherige Regelung weiterhin gültig

Neu sind ab Januar 2023 im Wesentlichen nur die Zuschläge und Fristen für die zu vermittelnden Termine. Die Regelungen zur Terminvermittlung, die der Gesetzgeber mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz im Jahr 2019 getroffen hat, sind weiterhin gültig. Die Anpassungen hatte der Gesetzgeber im Oktober mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorgenommen. Auslöser waren die Proteste der Ärzteschaft gegen die Abschaffung der Neupatientenregelung zum 1. Januar 2023.

Mehr Details zu den Änderungen erhalten Sie auf der Website der KBV

Quelle: KBV

Veröffentlicht am: 21. Dezember 2022Kategorien: Gesundheitspolitik, PraxisabrechnungSchlagwörter: ,

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