Noch bis Jahresende erhalten Ärzte für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte mehr als 11 Euro. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband verständigt. Spätestens dann soll die Pauschale entfallen, denn nach dem geplanten Spargesetz wird der Mehraufwand für die ePA künftig nicht mehr vergütet.

Sollte allerdings die gesetzliche Grundlage schon vor dem 31. Dezember 2026 entfallen, würde entsprechend auch die Leistung vorher gestrichen.

Keine gesonderte Vergütung

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung die Vorgabe aufheben, nach der das Befüllen der elektronischen Patientenakte (ePA) gesondert vergütet werden soll. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Aufhebung erst zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

Zur „Erstbefüllung“ gehören Dokumente, die Ärzte, Psychotherapeuten oder Praxismitarbeitende hochladen, zum Beispiel ein Befundbericht oder ein elektronischer Arztbrief. Arzneimittel, die per eRezept verordnet und automatisch in die Medikationsliste der ePA übermittelt werden, gehören nicht dazu.

Zum Beschluss des Bewertungsausschusses

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 7. Juli 2026Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter:

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